Abläufe unserer Zusammenarbeit

Erste Schritte

Kontaktaufnahme, Sprechstunde und Telefonische Erreichbarkeit

Sie können sich grundsätzlich jederzeit, ohne Beachtung besonderer Voraussetzungen, an mich wenden.

Da ich eine Kassenzulassung habe und über alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen abrechnen kann, können Sie mit oder ohne Überweisung von Ihrem Haus- bzw. Facharzt in meine psychotherapeutische Sprechstunde kommen. Bringen Sie in jedem Fall Ihre Krankenversichertenkarte  mit, damit Ihnen keine Kosten entstehen.

Um einen Termin für eine Sprechstunde zu vereinbaren, nutzen Sie bitte die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten per e-Mail oder Telefon. Gerne beantworte ich vorab Ihre Anliegen und Fragen!

Telefonisch erreichbar bin ich alle 10 Minuten vor jeder vollen Stunde, oder dienstags und mittwochs jeweils zwischen 13.00 und 14.00 Uhr. Falls Sie mich nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie bitte Ihren Namen, Ihr Anliegen und Ihre Kontaktmöglichkeit auf der Mailbox. Ich melde mich dann baldmöglichst bei Ihnen.

Ablauf in der Anfangsphase

Psychotherapeutische Sprechstunde / Erstgespräch

Seit April 2017 bieten niedergelassene Psychotherapeuten eine Sprechstunde an, um Menschen den Zugang zu einer professionellen Behandlung zu erleichtern. In einer offenen und vertrauensvollen Atmosphäre ist es Ihnen möglich Ihre Probleme zu schildern und Erwartungen hinsichtlich einer Behandlung zu formulieren. Von mir als Psychotherapeut findet eine erste therapeutische Einschätzung statt, ob ein Verdacht auf eine psychotherapeutisch behandlungsbedürftige Symptomatik vorliegt, ggf. mit einer vorläufigen diagnostischen Einschätzung. Zudem wird besprochen werden, wie die weitere fachliche Hilfe aussehen kann und es werden Ihnen konkrete Behandlungsempfehlungen gegeben werden. Pro Patient können bis zu drei Sprechstunden erfolgen.

Probatorische Sitzungen

Wird aus den Sprechstunden ersichtlich, dass eine Psychotherapie erforderlich ist, können vier weitere Sitzungen stattfinden, ohne dass eine offizielle Beantragung bei der Krankenkasse erforderlich ist. In diesen Stunden können Sie schauen, ob „die Chemie“ zwischen uns stimmt und Sie sich eine längerfristige therapeutische Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. Inhaltlich findet eine weiterführende Diagnostik statt und Ihre Problematik wird genauer betrachtet. Am Ende der Sitzungen erfolgt gegebenenfalls die Beantragung der eigentlichen Psychotherapie. Hierfür reiche ich einen von Ihnen unterschriebenen Antrag, gemeinsam mit weiteren Unterlagen, bei der Krankenkasse ein. Hierzu zählt z.B. der sog. „Konsiliarbericht“ eines ärztlichen Kollegen (Hausarzt bzw. Facharzt). Vor Aufnahme einer Psychotherapie muss eine kurze ärztliche Untersuchung erfolgen, um medizinisch behandlungsbedürftige Gesundheitsprobleme zu berücksichtigen. Das Formular für den Konsiliarbericht erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt innerhalb der Probatorik ebenso von mir.

Beginn der genehmigungspflichtigen Therapie

Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse kann dann die eigentliche Therapie beginnen. Eine verhaltenstherapeutische Psychotherapie findet in der Regel einmal wöchentlich statt und dauert 50 Minuten. Für bestimmte Übungszwecke können Stunden auch zusammengelegt werden. Je nach Schweregrad und Komplexität werden zwischen 2 x 12 Sitzungen (Kuzzeittherapie) und 45 Sitzungen (Langzeittherapie) genehmigt.

  • Gunnar Ströhle
  • 0761 / 42966265
  • 01573 - 9361366
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